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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Neuhofen e.V. findest du hier .
Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Neuhofen e.V. findest du hier .
Die Anmeldung ist nur online möglich. Anmeldungen werden nur über das Onlineverfahren wirksam. Telefonisch oder schriftlich können keine Anmeldungen erfolgen.
1. Geschäftsstelle
DLRG Ortsgruppe Neuhofen e.V.
Geschäftsstelle
Carl-Schalk-Str. 29
67346 Speyer
Telefon: 06232 / 292883
E-Mail: anmeldung@neuhofen.dlrg.de
Jede Anmeldung wird mit einer automatischen E-Mail beantwortet. Für Ihre evtl. auftretenden Fragen stehen Ihnen die Seminarleiter und die Geschäftsstelle gerne per E-Mail zur Verfügung.
Die Teilnahme an einem Lehrgang ist grundsätzlich an die Erfüllung der Voraussetzungen gebunden. Auf dem online Anmeldeformular ist anzukreuzen, ob die Teilnahmevoraussetzungen erbracht werden. Die Nachweise darüber sind als Kopie an die Lehrgangsleitung für diesen Lehrgang zu senden und zum Lehrgang im Original mitzubringen. Beabsichtigt der Interessent eines bestimmten Lehrganges weitere Lehrgänge belegen zu wollen, sind die Teilnahmevoraussetzungen zu jedem dieser Lehrgänge erneut zu zusenden. Anderweitig erworbene und anerkennungsfähige Voraussetzungen sind der schriftlichen Anmeldung beizufügen. Ihre Anerkennung ist zu beantragen.
Sollten die Teilnahmevoraussetzungen bis zum Meldeschuss nicht nachgewiesen werden können, kann eine Zulassung zum Lehrgang nicht erteilt werden, und es werden Stornokosten von mindestens 25,- € in Rechnung gestellt. Sollten die Teilnahmevoraussetzungen zum Lehrgang nicht im Original vorgelegt werden können, kann der Lehrgangsleiter in Abstimmung mit dem Leiter Ausbildung der Ortsgruppe Neuhofen nach Prüfung bei Lehrgangsbeginn die Ausgabe der Teilnahmebescheinigung an den Nachweis der Voraussetzung knüpfen oder/und eine Teilnahme verwehren. Die gezahlte Teilnehmergebühr wird in diesem Fall nicht zurückerstattet.
Sie erhalten spätestens nach dem Meldeschluss eine Bestätigung der Anmeldung. Mit Erhalt der Bestätigung ist die Zahlung des Teilnehmerbeitrages zu leisten. Die Rechnungsnummer ist angegeben und diese ist zu benutzen. Ohne diese Angaben ist eine ordnungsgemäße Bearbeitung nicht möglich! Der Teilnehmerbeitrag muss vor Lehrgangsbeginn vollständig bezahlt worden sein. Einzige Ausnahme ist der EH-Lehrgang bzw. EH-Training. Hier wird am ersten Abend die Zahlungsmöglichkeit besprochen.
Sie zahlen den Teilnehmerbeitrag auf das Konto der DLRG Ortsgruppe Neuhofen e. V. (sofern dies in der Ausschreibung vorgesehen ist)
IBAN: DE 76 5455 0010 0001 0004 54
bei der Sparkasse Vorderpfalz
BIC: LUHSDE6AXXX
Anmeldungen werden im Rahmen der verfügbaren Seminar-/Lehrgangsplätze in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Ein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme wird mit der Anmeldung nicht begründet. Die eingegangene Anmeldung wird durch eine Email bestätigt. Sie enthält ggf. einen Hinweis auf noch zu erbringende Teilnahmevoraussetzungen. Der sich anmeldende Interessent wird in die Teilnehmerliste aufgenommen oder bei bereits vollen Lehrgängen auf eine Warteliste gesetzt. Die künftigen Teilnehmer erhalten eine Einladung mit weiteren organisatorischen Hinweisen bis ca. 3 Wochen vor Lehrgangsbeginn. Ist die Teilnehmerzahl erreicht und der Lehrgang ausgebucht, erhalten alle Personen der Warteliste eine Absage.
Von Rückfragen bezüglich eingegangener Anmeldungen bitten wir abzusehen!
Bei Stornierung der Anmeldung hat eine schriftliche Mitteilung durch den Teilnehmer persönlich zu erfolgen. Mit jedem Rücktritt ist eine Verwaltungspauschale in Höhe von 10,- € fällig.
Bei Vorlage einer amtlichen Bescheinigung oder eines ärztlichen Attests erfolgt eine Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (abzüglich der Verwaltungspauschale in Höhe von 10,- €).
Im Falle einer Abmeldung ohne Vorlage einer amtlichen Bescheinigung oder eines ärztlichen Attests werden Stornokosten einbehalten:
Die Meldung eines Ersatzteilnehmers begründet nicht automatisch dessen Anspruch auf einen Lehrgangsplatz.
Grundsätzlich werden Fahrtkosten nicht erstattet.
Die Veranstalter behalten sich vor, Lehrgänge abzusagen, Termine zu ändern oder den Lehrgangsort zu verlegen. Ein Anspruch auf Erstattung des Teilnehmerbeitrages kann damit nicht begründet werden. Wird kein Ausweichtermin angeboten, werden bereits geleistete Zahlungen automatisch zurückerstattet. Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Veranstaltung von dem im Programm angekündigten Referenten geleitet wird.
Wir weisen alle Teilnehmer darauf hin, dass während der Lehrgänge von Ihnen Foto- und Filmaufnahmen angefertigt werden können. Diese Aufnahmen dienen der Darstellung der Lehrgänge in den Medien. Ihre Veröffentlichung bedarf daher im Regelfall keiner zusätzlichen Einwilligung der fotografierten Personen. Die Fotografen tragen darüber hinaus dafür Sorge, dass die Persönlichkeitsrechte der fotografierten Person gewahrt bleiben. Weder von dem Fotografen noch von den auf dem Foto dargestellten Personen können Honoraransprüche oder Ansprüche auf Namensnennung bei der Veröffentlichung erhoben werden.
Die DLRG behält sich vor, während der Lehrgänge angefertigte Bilder und Filmaufnahmen für verbandsinterne Zwecke weiter zu verwenden. Für darüber hinausgehende Anwendungen, insbesondere kommerzieller Art, wird die DLRG sich im Einzelfall mit der jeweils fotografierten Person in Verbindung setzen, sofern dies im Rahmen der §22 und § 23 KunstUrhG notwendig ist.
Die Anmeldung ist nur online möglich. Anmeldungen werden nur über das Onlineverfahren wirksam. Telefonisch oder schriftlich können keine Anmeldungen erfolgen.
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67346 Speyer
Telefon: 06232 / 292883
E-Mail: anmeldung@neuhofen.dlrg.de
Jede Anmeldung wird mit einer automatischen E-Mail beantwortet. Für Ihre evtl. auftretenden Fragen stehen Ihnen die Seminarleiter und die Geschäftsstelle gerne per E-Mail zur Verfügung.
Die Teilnahme an einem Lehrgang ist grundsätzlich an die Erfüllung der Voraussetzungen gebunden. Auf dem online Anmeldeformular ist anzukreuzen, ob die Teilnahmevoraussetzungen erbracht werden. Die Nachweise darüber sind als Kopie an die Lehrgangsleitung für diesen Lehrgang zu senden und zum Lehrgang im Original mitzubringen. Beabsichtigt der Interessent eines bestimmten Lehrganges weitere Lehrgänge belegen zu wollen, sind die Teilnahmevoraussetzungen zu jedem dieser Lehrgänge erneut zu zusenden. Anderweitig erworbene und anerkennungsfähige Voraussetzungen sind der schriftlichen Anmeldung beizufügen. Ihre Anerkennung ist zu beantragen.
Sollten die Teilnahmevoraussetzungen bis zum Meldeschuss nicht nachgewiesen werden können, kann eine Zulassung zum Lehrgang nicht erteilt werden, und es werden Stornokosten von mindestens 25,- € in Rechnung gestellt. Sollten die Teilnahmevoraussetzungen zum Lehrgang nicht im Original vorgelegt werden können, kann der Lehrgangsleiter in Abstimmung mit dem Leiter Ausbildung der Ortsgruppe Neuhofen nach Prüfung bei Lehrgangsbeginn die Ausgabe der Teilnahmebescheinigung an den Nachweis der Voraussetzung knüpfen oder/und eine Teilnahme verwehren. Die gezahlte Teilnehmergebühr wird in diesem Fall nicht zurückerstattet.
Sie erhalten spätestens nach dem Meldeschluss eine Bestätigung der Anmeldung. Mit Erhalt der Bestätigung ist die Zahlung des Teilnehmerbeitrages zu leisten. Die Rechnungsnummer ist angegeben und diese ist zu benutzen. Ohne diese Angaben ist eine ordnungsgemäße Bearbeitung nicht möglich! Der Teilnehmerbeitrag muss vor Lehrgangsbeginn vollständig bezahlt worden sein. Einzige Ausnahme ist der EH-Lehrgang bzw. EH-Training. Hier wird am ersten Abend die Zahlungsmöglichkeit besprochen.
Sie zahlen den Teilnehmerbeitrag auf das Konto der DLRG Ortsgruppe Neuhofen e. V. (sofern dies in der Ausschreibung vorgesehen ist)
IBAN: DE 76 5455 0010 0001 0004 54
bei der Sparkasse Vorderpfalz
BIC: LUHSDE6AXXX
Anmeldungen werden im Rahmen der verfügbaren Seminar-/Lehrgangsplätze in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Ein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme wird mit der Anmeldung nicht begründet. Die eingegangene Anmeldung wird durch eine Email bestätigt. Sie enthält ggf. einen Hinweis auf noch zu erbringende Teilnahmevoraussetzungen. Der sich anmeldende Interessent wird in die Teilnehmerliste aufgenommen oder bei bereits vollen Lehrgängen auf eine Warteliste gesetzt. Die künftigen Teilnehmer erhalten eine Einladung mit weiteren organisatorischen Hinweisen bis ca. 3 Wochen vor Lehrgangsbeginn. Ist die Teilnehmerzahl erreicht und der Lehrgang ausgebucht, erhalten alle Personen der Warteliste eine Absage.
Von Rückfragen bezüglich eingegangener Anmeldungen bitten wir abzusehen!
Bei Stornierung der Anmeldung hat eine schriftliche Mitteilung durch den Teilnehmer persönlich zu erfolgen. Mit jedem Rücktritt ist eine Verwaltungspauschale in Höhe von 10,- € fällig.
Bei Vorlage einer amtlichen Bescheinigung oder eines ärztlichen Attests erfolgt eine Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (abzüglich der Verwaltungspauschale in Höhe von 10,- €).
Im Falle einer Abmeldung ohne Vorlage einer amtlichen Bescheinigung oder eines ärztlichen Attests werden Stornokosten einbehalten:
Die Meldung eines Ersatzteilnehmers begründet nicht automatisch dessen Anspruch auf einen Lehrgangsplatz.
Grundsätzlich werden Fahrtkosten nicht erstattet.
Die Veranstalter behalten sich vor, Lehrgänge abzusagen, Termine zu ändern oder den Lehrgangsort zu verlegen. Ein Anspruch auf Erstattung des Teilnehmerbeitrages kann damit nicht begründet werden. Wird kein Ausweichtermin angeboten, werden bereits geleistete Zahlungen automatisch zurückerstattet. Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Veranstaltung von dem im Programm angekündigten Referenten geleitet wird.
Wir weisen alle Teilnehmer darauf hin, dass während der Lehrgänge von Ihnen Foto- und Filmaufnahmen angefertigt werden können. Diese Aufnahmen dienen der Darstellung der Lehrgänge in den Medien. Ihre Veröffentlichung bedarf daher im Regelfall keiner zusätzlichen Einwilligung der fotografierten Personen. Die Fotografen tragen darüber hinaus dafür Sorge, dass die Persönlichkeitsrechte der fotografierten Person gewahrt bleiben. Weder von dem Fotografen noch von den auf dem Foto dargestellten Personen können Honoraransprüche oder Ansprüche auf Namensnennung bei der Veröffentlichung erhoben werden.
Die DLRG behält sich vor, während der Lehrgänge angefertigte Bilder und Filmaufnahmen für verbandsinterne Zwecke weiter zu verwenden. Für darüber hinausgehende Anwendungen, insbesondere kommerzieller Art, wird die DLRG sich im Einzelfall mit der jeweils fotografierten Person in Verbindung setzen, sofern dies im Rahmen der §22 und § 23 KunstUrhG notwendig ist.
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